Förderschwerpunkt Hören & Kommunikation
Wenn Kinder hörgeschädigt sind, beeinträchtigt das ihre Sprachentwicklung, Kommunikation und soziale Entwicklung. Frühzeitiges Erkennen, technische Hörhilfen und spezielle Förderung sind entscheidend.
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Wenn Kinder schlecht hören oder gehörlos sind, wirkt sich das direkt darauf aus, wie sie Sprache lernen und verstehen. Ein beeinträchtigtes Gehör schränkt immer auch die Fähigkeit zu kommunizieren ein. Es wird schwerer oder sogar unmöglich, die eigene Sprache und die gesprochene Sprache anderer wahrzunehmen. Die Folge: Je nachdem, wie stark und welcher Art die Hörschädigung ist, sind die Aussprache (Artikulation) und das Sprachverständnis betroffen. Oft haben diese Kinder einen kleineren Wortschatz, Schwierigkeiten mit Grammatik und der Bedeutung von Wörtern (Semantik) und können sich schlechter ausdrücken und Dinge erklären. Im Alltag fehlen ihnen dadurch Informationen.
Ein Kind, das von Geburt an schlecht hört, bekommt wichtige Informationen von Anfang an gar nicht oder nur teilweise mit. Deshalb ist es extrem wichtig, dass schnell gehandelt wird, um die bestmögliche Entwicklung zu unterstützen:
Frühe Erkennung: Die Hörschädigung muss schnell festgestellt werden.
Frühe technische Unterstützung: Das Kind bekommt frühzeitig Hörhilfen.
Frühe Beratung und Förderung: Eltern und Kind erhalten frühzeitig spezielle Beratung und pädagogische Unterstützung (Frühförderung).
Schwierigkeiten beim Hören und Kommunizieren haben auch große Auswirkungen auf die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern. Die eingeschränkte Kommunikation macht es schwerer, Informationen aufzunehmen und die Welt zu verstehen. Dies kann zu negativen Erfahrungen führen, zum Beispiel zu Problemen beim Aufbau von Selbstbewusstsein und der eigenen Identität.
Oft entwickeln Kinder deswegen auffälliges Verhalten. Manchmal sind auch andere Bereiche betroffen: Hörschädigungen können auch zu körperlichen und motorischen Problemen führen, zum Beispiel bei der Koordination, dem Gleichgewicht oder bestimmten Wahrnehmungsbereichen. In diesen Fällen hilft oft eine ergänzende Förderung, etwa durch Ergotherapie, Physiotherapie oder andere Behandlungen.
Eine Hörschädigung hat in Abhängigkeit der Art und Schwere des Hörverlusts große Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten einer Person. Ist die Fähigkeit, lautsprachlichen Input wahrzunehmen, eingeschränkt oder nicht vorhanden, werden nicht nur die Möglichkeiten, kommunikative Kompetenzen zu erwerben, negativ beeinflusst. Der gesamte Erwerb von Wissen und Bildung sowie der Aufbau sozialer Kompetenzen basiert maßgeblich auf dem Austausch mit anderen und wird bei Störungen der Kommunikation wie bei einer Hörschädigung erschwert. Hier kann eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation Voraussetzungen schaffen, den Kommunikations- und Bildungsprozess trotz Hörschädigung bestmöglich zu gestalten.
Kann die auditive Wahrnehmung trotz Hörgeräten, Cochlea-Implantaten oder anderen Hörhilfen nicht soweit wiederhergestellt werden, dass lautsprachliche Kommunikation in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann, werden visuell-gestische Kommunikationsmittel zusätzlich oder anstelle der Lautsprache eingesetzt. Hier sind zu nennen:
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG)
Lautsprachunterstützendes Gebärden (LUG)
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist ein eigenständiges visuell-gestisches Sprachsystem mit einer eigenen Grammatik und einem umfassenden Gebärdenlexikon, das gehörlose Menschen zur Kommunikation nutzen. Das Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) unterscheidet sich von der DGS darin, dass Gebärden parallel zu Wörtern benutzt werden, die Grammatik der Lautsprache jedoch beibehalten wird. Beim Lautsprachunterstützenden Gebärden (LUG) wird die Lautsprache nur von einzelnen Gebärden begleitet. Gebärdet werden zeitgleich zur Aussprache des Begriffs nur die Schlüsselwörter: die Wörter im Satz, welche für das Verständnis wichtig sind.
Das Laut- und Gebärdensprachniveau hörgeschädigter Schüler*innen ist infolge der unterschiedlichen Ausprägung der jeweiligen Hörschädigung und ihrer vorschulischen Bildungssozialisation sehr verschieden. Lehrkräfte an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation kennen meist alle gebärdensprachlichen Varianten. Sie können die Unterrichtssprache an die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler*innen anpassen.
Ziel ist, dass die Art, wie die Lehrkraft spricht, immer genau zu den Sprachkenntnissen der Schüler*innen passt. Nur so können alle gemeinsam erfolgreich im Unterricht arbeiten. Dies ist von besonderer Bedeutung für den Schriftspracherwerb bei hörgeschädigten Schüler*innen. Da die Schriftsprache in Alphabet-Schriften wie dem Deutschen ein Code ist, der auf der Lautsprache basiert, wird mit Hilfe des Lautes (Phonem) der entsprechende Buchstabe (Graphem) gelernt. Ist dies infolge der Hörschädigung nur schwer oder nicht möglich, können die visuell-gestischen Sprachsysteme hier eine Hilfe bieten.
Als gehörlos gelten Personen, wenn die "lautsprachlichen Informationen der Umwelt nicht über das Gehör aufgenommen werden können". Wenn trotz technischer Versorgung durch Hörgeräte oder Cochlea-Implantate keine ausreichenden Höreindrücke vermittelt werden können, um (Laut)Sprache zu erlernen und zu verstehen, sind gehörlose Personen verstärkt auf andere Wahrnehmungskanäle angewiesen wie visuelle Wahrnehmung, Gebärden, Bilder und Schriftsprache.
Als schwerhörig gelten Schüler*innen, wenn "trotz apparativer Versorgung lautsprachliche Informationen der Umwelt nur begrenzt aufgenommen werden können und wenn erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten auftreten oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Höreindrücke besteht".
Sie ist durch eine Funktionsstörung des Außen- und/oder Mittelohres begründet. Der Höreindruck wird in solchen Fällen gedämpft. Das Hören ist über den gesamten Frequenzbereich noch möglich. Es kommt zu Höreinbußen in der Lautstärke (Quantität).
Sie wird auch als Innenohrschwerhörigkeit bezeichnet. Betroffen sind das Innenohr, die Nervenbahnen und/oder das Hörzentrum. Frequenzbereiche fallen aus; dadurch entstehen Verzerrungen oder auch Teilausfälle beim Hören. Oftmals ist der Hochtonbereich stärker betroffen als der Tieftonbereich. Sowohl das Sprachverständnis als auch die aktive Sprache (Wortschatz, Satzstruktur, Artikulation, Sprechmelodie) werden in der Entwicklung beeinträchtigt.
Schallleitungsschwerhörigkeit und Schallempfindungsschwerhörigkeit können kombiniert auftreten.
Bei der AVWS liegt eine Funktionsstörung im Bereich der zentralen Hörbahn bzw. im Gehirn vor. Die Folgen sind in der Regel Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung von Sprache in lauter Umgebung, beim Erlernen von Lesen und Schreiben sowie bei der Aussprache und Konzentration.
Bei den beschriebenen Hörschädigungen werden Hörhilfen verordnet. Diese können sein:
In der Regel handelt es sich um hdO-Geräte, also solche die hinter dem Ohr getragen werden. Im-Ohr-Geräte werden hingegen meist von Erwachsenen genutzt. Kinder, bei denen eine Ohrmuschel-Dysplasie vorliegt, werden mit speziellen Knochenleitungs-Hörgeräten versorgt. Vereinzelt kommen mittlerweile auch Mittelohrimplantate zum Einsatz.
Cochlea-Implantate (CIs) werden eingesetzt, wenn Hörgeräte aufgrund der starken Hörbeeinträchtigung keinen Nutzen mehr bringen. Das Cochlea-Implantat ist eine implantierte Hörhilfe/Hörprothese, die über Empfänger und Elektroden Signale zum Gehirn weiterleitet und dadurch eine akustische Wahrnehmung ermöglicht.