Der oder die Sonderpädagog*in besucht das Kind für etwa drei Stunden in der Woche an der allgemeinen Schule. Die Förderung wird individuell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Schwerpunkte der Förderung sind:
Individuelle Förderung des Kindes
Beratung der Lehrkräfte an der allgemeinen Schule
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Förderung: individuell und im Klassenverbund
In der Einzelförderung können beispielsweise individuelle Strategien zur Hör- und Kommunikationstaktik erarbeitet werden. Gegebenenfalls werden ein sicherer Umgang mit der Hörtechnik eingeübt und spezifische Unterrichtsinhalte nachbereitet. Die individuelle Förderung im Klassenverbund kann eine Aufklärung zum Thema Hören für alle Schüler*innen beeinhalten.
Beratung der Lehrkräfte an allgemeinen Schulen
Auch eine Unterstützung der Lehrkraft an der allgemeinen Schule im Teamteaching ist möglich. Dabei ist ein wichtiger Punkt der Umgang mit der Hörtechnik des Kindes. Die Sonderpädagog*innen vermitteln aber auch grundlegende Informationen für den Unterricht mit hörgeschädigten Kindern und besprechen den Nachteilsausgleich .
Unterstützung der Eltern
Die Eltern werden in rechtlichen Fragen beraten oder bekommen Unterstützung bei der Beantragung von zusätzlichen Hilfsmitteln. Auch wenn es um einen Schul- oder Förderschwerpunktwechsel geht, unterstützen die Sonderpädagog*innen. Ein Kind kann jederzeit auf eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation wechseln. Es kann auch vorkommen, dass Eltern im Aspekt Behinderungsverarbeitung Unterstützung benötigen.
Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen
Damit eine individuelle Förderung gelingt, nehmen die Sonderpädagog*innen häufig Kontakt zu weiteren Einrichtungen auf, die das Kind unterstützen, wie Therapeut*innen oder Ärzt*innen.
Elemente der Förderung pro Schuljahr
Am Anfang eines Schuljahres besprechen Sonderpädagog*innen, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und Eltern sowohl den Förderplan als auch den Nachteilsausgleich für das hörgeschädigte Kind. Der Förderplan gibt der Förderung eine Richtung und Zielsetzung. Der Nachteilsausgleich hält ausgleichende Maßnahmen für das Kind fest.
Am Ende des Schuljahres wird der Förderplan gemeinsam mit den Eltern besprochen und überprüft. Eltern und Lehrkräfte entscheiden gemeinsam über die Förderung im nächsten Schuljahr. Besteht weiterhin Förderbedarf, wird die Förderung fortgeführt. Wurden alle Ziele erreicht und wünschen die Eltern keine Förderung mehr, kann der Förderbedarf auch aufgehoben werden.
Mindestens einmal im Jahr laden die Sonderpädagog*innen zu Treffen mit anderen hörgeschädigten Kindern ein. Besonders in der Phase der Pubertät sind der Kontakt zu einer Peer-Gruppe sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung wichtige Bausteine im Hinblick auf die eigene Identitätsentwicklung.
Die Grundlagen unserer Arbeit haben wir in unserem Konzept zum Gemeinsamen Lernen formuliert.