Schulabschlüsse
Schüler*innen können an unserer Schule verschiedene Abschlüsse machen, die sie für das anstehende Berufsleben oder eine weiterführende Schule qualifizieren.
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Als öffentliche Schule im Bereich der Sekundarstufe I kann die LVR-David-Hirsch-Schule die Abschlüsse der Allgemeinen Hauptschule erteilen.
Erster Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
Erster Schulabschluss für Schüler*innen mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich Lernen (nach Klasse 10)
Erweiterter Erster Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife – mit und ohne Qualifikationsvermerk)
Auch Schüler*innen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, haben Zugang zu Fördermaßnahmen verschiedener Berufskollegs. Sie können dort zum Beispiel an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die sie für eine Anlerntätigkeit qualifizieren. Bei entsprechender Entwicklung können sie auch noch einen Schulabschluss nachholen.
Für die meisten unserer Entlassschüler*innen besteht auch im Anschluss an die Hauptschulzeit noch der Bedarf nach entsprechender sonderpädagogischer Förderung.
Viele von ihnen besuchen daher im Anschluss an die Hauptschulstufe das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, das vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung und Integration bietet. Dort wird auch die Möglichkeit zu weiteren schulischen Bildungsabschüssen geboten. Oftmals wirkt sich ein Wechsel des Förderortes und der Lernumgebung sehr motivierend auf das Lernverhalten aus.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, verschiedene Berufsbildungswerke für hörgeschädigte Menschen zu besuchen, die bundesweit verteilt sind. Sie bieten ebenfalls ein breit gefächertes Angebot.
Einige Absolvent*innen der LVR-David-Hirsch-Schule besuchen wohnortnahe Berufskollegs, machen eine Ausbildung oder nehmen an anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II teil.