Abschlüsse
Als öffentliche Schule im Sekundarstufen I-Bereich kann die David-Hirsch-Schule die möglichen Abschlüsse der Allgemeinen Hauptschule erteilen. Dazu zählen:
- der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
- der Erste Schulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich Lernen (nach Klasse 10)
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife - mit und ohne Qualifikationsvermerk)
- auch Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, haben Zugang zu Fördermaßnahmen verschiedener Berufskollegs. Sie können dort z.B. an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, durch die sie für eine Anlerntätigkeit qualifiziert werden. Sie können bei entsprechender Entwicklung auch noch einen Schulabschluss nachholen
Wie geht es weiter?
Für die meisten unserer Entlassschülerinnen und -schüler besteht auch im Anschluss an die Hauptschulzeit noch der Bedarf nach entsprechender sonderpädagogischer Förderung.
Viele unserer Schülerinnen und Schüler besuchen daher im Anschluss an die Hauptschulstufe das Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen, das vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung und Integration bietet. Aber dort wird auch die Möglichkeit zu weiteren schulischen Bildungsabschüssen geboten. Oftmals wirken sich ein Wechsel des Förderortes und der Lernumgebung sehr motivierend auf das Lernverhalten aus.
Es besteht aber auch die Möglichkeit zum Besuch verschiedener Berufsbildungswerke für hörgeschädigte Menschen, die bundesweit verteilt sind und die ebenfalls ein breit gefächertes Angebot bereithalten.
Einige Absolventinnen und Absolventen der David-Hirsch-Schule besuchen wohnortnahe Berufskollegs, machen eine Ausbildung oder nehmen an anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II teil.