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Geteiltes Bild. Linker Abschnitt zeigt die Front des Schulgebäudes. Vor dem Gebäude ist eine Skulptur in Form eines Vogels zu erkennen. Der mittlere Abschnitt zeigt ein Teddybären mit altmodischem Hörgerät. Der Schriftzug

Sekundarstufe I

Rahmenbedingungen

Die Sekundarstufe I der LVR-David-Hirsch-Schule wird von Schülerinnen und Schülern mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Hören und Kommunikation besucht. Zu unserer Schülerschaft gehören schwerhörige und gehörlose Jugendliche sowie solche mit einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).

Wir unterrichten zielgleich nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Hauptschule sowie unseren schulinternen Curricula. Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Förderbedarf werden in den Bildungsgängen „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ unterrichtet und gefördert.

Viele Kinder haben bereits unsere Grundschulstufe besucht und verbleiben an der LVR-David-Hirsch-Schule. Wir nehmen außerdem für die Klasse 5 und in jeder anderen Jahrgangsstufe hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler auf, die bisher eine allgemeine Schule besucht haben und einen Wechsel an unsere Schule wünschen. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen besteht in beide Richtungen. Ein Wechsel zu allgemeinen Schulen mit der Möglichkeit einer inklusiven Beschulung (Gemeinsames Lernen) ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Lern- und Leistungsverhaltens grundsätzlich immer möglich, auch zur Probe.

Die Sekundarstufe umfasst Klassen vom 5. bis zum 10. Schuljahr. Wir fördern individuell und in kleinen Lerngruppen: Die Klassengröße liegt zwischen 6 und 12 Schülerinnen und Schülern. Die Zusammensetzung der Klassen orientiert sich an Alter, Hörstatus, Kommunikationsfähigkeit und kognitiver Entwicklung. Teilweise werden Klassen jahrgangsübergreifend zu Lerngruppen zusammengefasst. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird immer jahrgangsbezogen unterrichtet.

Als öffentliche Schule im Sekundarstufen I-Bereich kann die LVR-David-Hirsch-Schule die Abschlüsse der allgemeinen Hauptschule erteilen. Zentrales Anliegen unserer Arbeit ist - neben der Wissensvermittlung und dem Erwerb sozialer Kompetenzen - insbesondere der Ausbau der sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Berufsvorbereitung.

Im Unterricht kommunizieren wir entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bezüglich Hörstatus und Sprachentwicklung in Lautsprache, Deutscher Gebärdensprache (DGS) und/oder Lautsprachunterstützenden Gebärden (LUG). Im Grammatikunterricht setzen wir Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) ein. Wir bieten optimale Kommunikationsbedingungen durch eine sehr gute Raumakustik, den Einsatz von Höranlagen, überschaubare Klassengrößen und die Anordnung der Schülertische im Halbkreis. Der gezielte Sprachaufbau, eine starke Visualisierung der Lerninhalte und eine hörgeschädigtenspezifische Methodik zeichnen unseren Unterricht aus. Es besteht an unserer Schule die Möglichkeit, Hörgeräte und CIs (Cochlear Implantat) regelmäßig durch einen Akustiker kontrollieren zu lassen.

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I beginnt um 8.30 Uhr und endet in der Regel um 13.45 Uhr. Ab Klasse 8 findet der Sportunterricht einmal wöchentlich in der 8./9. Stunde bis 16.00 Uhr statt. Es besteht zusätzlich das freiwillige Angebot einer Fußball-AG am Freitag. Im Rahmen des erweiterten Ganztages bietet unsere Schule an zwei Nachmittagen eine Hausaufgabenbetreuung an. Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 und 6 haben die Möglichkeit, die OGS zu besuchen.